Satzung des Heimatvereins
Liebe Mitglieder des Heimatvereins Burgebrach,
auf Grund der formalen Anforderungen für einen Eintrag ins Vereinsregister, das uns das Registergericht auferlegt, werden wir an der kommenden JHV noch mal die Satzungsreform von 2016 formell beschließen
Außerdem sind notwendige Änderungen zu beschließen, um auch Kinder und Jugendliche in unseren Verein mit aufzunehmen, sowie zwei weitere Änderungen, die vom Finanzamt vorgeschlagen werden.
Die Satzungsreform von 2016 und die Änderungen, die wir neu beschließen wollen, finden sich nachstehend zum download
Satzung des Heimatvereins Burgebrach mit Kommentar 6.pdf
Markus M. Mehlhorn
Vorsitzender